Mobile und ambulante Frühförderung
Wer erhält Frühförderung?
Kinder im Säuglingsalter bis zum Schulbeginn mit einer ...
- Verhaltensstörung
- Entwicklungsverzögerung
- körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung bzw. Kinder die von einer Behinderung bedroht sind
Während der Therapie werden folgende Bereich gefördert:
- lebenspraktische Fähigkeiten
- Grob-, Fein- und Sensomotorik
- verbale und nonverbalen Kommunikation
- Wahrnehmung und Kognition
- Sozial-emotionale Ebene
- Unterstützung der Eltern und Familien im konkreten Umgang mit Ihren Kindern
Die Therapie Ihres Kindes kann im häuslichen Bereich, in der Kindereinrichtung, die das Kind besucht, im Mehrgenerationenpark "Viktoriastift" des ASB in Dahme und im "Sozialpädagogischen Zentrum" des ASB in Luckau stattfinden.
Die Kosten für die Frühförderung Ihres Kindes kann durch das Sozialamt der Landkreisverwaltung übernommen werden, in dem Sie wohnhaft sind.
Kontakt
Nordhag 17-19
15936 Dahme / Mark
Lübbenauer Straße 38
15926 Luckau
Telefon:
Fax: 03544/5556920
E-Mail: